⚖️ Arbeitsrecht

Kündigungsfristen: Dein Weg raus aus dem Axel-Alptraum

Kündigungsfristen klingen trocken, sind aber deine Superpower gegen Axel. Hier erfährst du, was du wissen musst, um nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Warum Kündigungsfristen nicht nur Bürokraten-Kram sind

Real talk: Kündigungsfristen sind nicht dazu da, dich zu nerven. Sie sind dein rechtlicher Schutzschild – sowohl wenn du gehst, als auch wenn Axel dich loswerden will. Ohne die Frist könnte dein Chef dich heute rausschmeißen und du stehst morgen ohne Job da. Umgekehrt kannst auch du nicht einfach von heute auf morgen abhauen, ohne rechtliche Konsequenzen zu riskieren.

Klingt fair? Ist es auch – solange du die Regeln kennst. Und genau die packen wir jetzt aus.

Gesetzliche Kündigungsfristen in Deutschland

In Deutschland gilt: Wenn dein Arbeitsvertrag nichts anderes sagt, greift das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Standard-Frist beträgt 4 Wochen – entweder zum 15. oder zum Ende des Monats. Das bedeutet: Du musst nicht bis zum letzten Tag des Monats bleiben, sondern kannst auch zur Monatsmitte kündigen.

Aber Achtung: Je länger du im Unternehmen bist, desto länger wird die Frist für deinen Arbeitgeber (nicht für dich!). Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit muss Axel dir einen Monat vorher Bescheid geben, nach 5 Jahren zwei Monate, nach 10 Jahren vier Monate. Bei dir bleibt's bei den 4 Wochen – außer dein Vertrag sagt was anderes.

  • Probezeit: Maximal 6 Monate, Kündigungsfrist oft nur 2 Wochen
  • Erste 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Nach 2 Jahren: Arbeitgeber muss 1 Monat zum Monatsende einhalten
  • Nach 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende (nur für Arbeitgeber)
  • Nach 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende (nur für Arbeitgeber)

Österreich & Schweiz: Die Unterschiede

In Österreich hängt die Kündigungsfrist von deinem Status ab: Arbeiter haben oft kürzere Fristen (meist zum Wochenende), Angestellte längere (Ende des Kalendervierteljahres). Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Angestellte beträgt 1 Monat zum Quartalsende – kann aber durch Kollektivvertrag oder Einzelvertrag geregelt sein.

In der Schweiz gilt während der Probezeit (max. 3 Monate) eine Frist von 7 Tagen. Danach: 1 Monat im ersten Dienstjahr, 2 Monate ab dem zweiten bis neunten Dienstjahr, 3 Monate ab dem zehnten Dienstjahr. Kündigungen sind immer auf Monatsende möglich.

Tipp: Schau IMMER in deinen Arbeitsvertrag und (falls vorhanden) den Tarifvertrag bzw. Kollektivvertrag. Die können von den gesetzlichen Regelungen abweichen – aber nie zu deinem Nachteil!

Was passiert, wenn du die Frist nicht einhältst?

Klar, manchmal ist die Situation so toxisch, dass du sofort raus willst. Aber einfach nicht mehr auftauchen? Schlechte Idee. Wenn du die Kündigungsfrist ignorierst, kann dein Arbeitgeber Schadenersatz von dir verlangen. Das passiert zwar selten, aber theoretisch kann Axel dir die Kosten für einen teuren Headhunter oder entgangene Aufträge auf die Rechnung setzen.

Außerdem: Du riskierst eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung – und die steht dann in deinem Arbeitszeugnis. Das willst du nicht.

Bessere Option: Sprich mit deinem Chef über einen Aufhebungsvertrag. Damit könnt ihr euch auf ein früheres Ende einigen – win-win, ohne rechtliche Eskalation.

Fristlose Kündigung: Der Notausgang

Es gibt Situationen, in denen du oder dein Arbeitgeber sofort kündigen könnt – ohne Frist. Das geht aber nur bei wichtigem Grund. Für dich als Arbeitnehmer zum Beispiel bei:

  • Ausstehendem Gehalt über mehrere Monate
  • Massiven Mobbing oder sexuellen Übergriffen
  • Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz
  • Schweren Vertragsverstößen des Arbeitgebers

Aber Vorsicht: Eine fristlose Kündigung ist rechtlich heikel. Im Zweifel vorher einen Anwalt oder die Gewerkschaft konsultieren. Wenn du ohne triftigen Grund fristlos kündigst, kann's teuer werden.

Pro-Tipps für deinen Exit

  1. Schriftlich kündigen: Immer! Per Einschreiben oder persönlich mit Empfangsbestätigung. WhatsApp oder E-Mail reichen rechtlich nicht (außer im Vertrag steht's anders).
  2. Datum genau berechnen: Nutze Online-Rechner oder zähl selbst nach. "4 Wochen" sind nicht "1 Monat"!
  3. Resturlaub klären: Du hast Anspruch auf deinen vollen Urlaub. Entweder nehmen oder auszahlen lassen.
  4. Zeugnis einfordern: Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Besteh drauf!
  5. Arbeitslosengeld sichern: In Deutschland droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn du selbst kündigst. Überleg dir das gut oder hol dir vorher eine Zusage für den neuen Job.

Bottom Line

Kündigungsfristen sind kein Gefängnis, sondern dein rechtlicher Rahmen für einen sauberen Abgang. Axel wird versuchen, dich so lange wie möglich zu halten – aber mit dem richtigen Wissen ziehst du die Karten. Kenn deine Rechte, lies deinen Vertrag, und dann: Raus aus der Toxicity, rein ins bessere Leben.

Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft.

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# Kündigung# Kündigungsfrist# Arbeitsvertrag# Rechte