⚖️ Arbeitsrecht

Überstunden: Was dir wirklich zusteht (und was Axel gern verschweigt)

"Kannst du heute länger bleiben?" – Axels Lieblingsfrage. Hier erfährst du, wann du Nein sagen kannst und wann dir Geld oder Freizeitausgleich zusteht.

Überstunden vs. Mehrarbeit: Der feine Unterschied

Erstmal Grundlagen: Überstunden sind alle Stunden, die du über deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitest. Steht in deinem Vertrag "40 Stunden/Woche" und du machst 45? Das sind 5 Überstunden.

Mehrarbeit hingegen meint in Deutschland offiziell die Arbeit, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgeht (8 Stunden pro Tag laut Arbeitszeitgesetz). Der Begriff wird aber oft synonym verwendet – für dich als Arbeitnehmer ist am Ende wichtig: Was steht dir zu?

Muss ich Überstunden überhaupt machen?

Kurze Antwort: Kommt drauf an. Lange Antwort:

  • Vertrag sagt Ja: Wenn in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel steht wie "Überstunden sind im Rahmen des Zumutbaren zu leisten", dann musst du in Notfällen ran. Aber "zumutbar" heißt nicht "jede Woche 10 Stunden extra, weil Axel zu faul zum Planen ist".
  • Vertrag sagt Nix: Dann bist du nur in echten Notfällen verpflichtet (Brand, Systemausfall, etc.). Axels schlechtes Zeitmanagement ist kein Notfall.
  • Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung: Oft sind hier konkrete Regelungen drin. Schau rein!

In Österreich und der Schweiz gilt Ähnliches: Ohne vertragliche Regelung keine Pflicht – außer es ist objektiv notwendig und unvorhersehbar.

Werden Überstunden bezahlt?

Das ist die Millionen-Euro-Frage. Und die Antwort ist: Meistens ja, aber nicht automatisch.

In Deutschland gilt: Überstunden müssen vergütet werden – entweder durch Geld oder Freizeitausgleich. Es sei denn, in deinem Vertrag steht eine wirksame Klausel, die besagt, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Aber Achtung: Bei normalen Angestellten sind solche Klauseln nur wirksam, wenn klar definiert ist, wie viele Überstunden gemeint sind. "Alle Überstunden sind abgegolten" ohne konkrete Zahl? Unwirksam!

Faustregeln:

  • Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder notwendig sein. Wenn du freiwillig länger bleibst, weil du getrödelt hast – Pech.
  • Du musst die Überstunden nachweisen können (Stundenzettel, Mails, etc.).
  • In der Schweiz: Überstunden werden mit einem Zuschlag von 25% vergütet – außer anders vereinbart.
  • In Österreich: Oft durch Kollektivvertrag geregelt, meist mit Zuschlag (50% ab der 10. Überstunde/Woche).

Was ist mit "All-in-Verträgen"?

Viele Arbeitgeber lieben diese Klauseln: "Mit dem Gehalt sind Überstunden abgegolten." Klingt erstmal schlecht für dich – aber die Gerichte sehen das kritisch.

In Deutschland müssen solche Klauseln transparent sein: Es muss klar sein, wie viele Überstunden erwartet werden und ob dein Gehalt dafür angemessen ist. Ein Mindestlohn-Job mit "alle Überstunden inklusive"? Unwirksam. Ein gut bezahlter Manager-Posten mit "bis zu 10 Überstunden/Monat"? Kann wirksam sein.

In Österreich sind All-in-Verträge häufiger, aber auch hier gilt: Das Grundgehalt muss den Kollektivvertrag überschreiten, und die Überstunden müssen kalkulierbar sein.

Tipp: Lass deinen Vertrag von der Gewerkschaft oder einem Anwalt checken. Viele Klauseln sind unwirksam – aber nur, wenn du dagegen vorgehst.

Höchstgrenzen: Wie viel ist zu viel?

Axel kann dich nicht unbegrenzt schuften lassen. In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG):

  • Maximal 8 Stunden pro Tag (kann auf 10 Stunden erhöht werden, wenn im Schnitt über 6 Monate nicht mehr als 8 Stunden rauskommen)
  • Maximal 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt (über 6 Monate)
  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
  • Sonntags- und Feiertagsarbeit nur in Ausnahmebranchen

In der Schweiz: Maximal 45-50 Stunden/Woche (je nach Branche). In Österreich: Maximal 10 Stunden/Tag, 50 Stunden/Woche – aber im Schnitt nicht mehr als 48 über 17 Wochen.

Wenn Axel diese Grenzen regelmäßig sprengt, riskiert er hohe Bußgelder – und du hast ein starkes Argument für eine Beschwerde beim Gewerbeaufsichtsamt oder der Arbeitsinsektion.

Was tun, wenn Axel nicht zahlt?

  1. Dokumentieren: Führe ein genaues Stundenkonto. App, Excel, handschriftlich – egal, Hauptsache lückenlos.
  2. Schriftlich einfordern: Mail an den Chef: "Hiermit fordere ich die Vergütung/den Ausgleich meiner X Überstunden vom Zeitraum Y."
  3. Betriebsrat einschalten: Falls vorhanden, können die oft vermitteln.
  4. Rechtsberatung suchen: Gewerkschaft oder Anwalt. Viele bieten kostenlose Erstberatung.
  5. Arbeitsgericht: Letzter Schritt, aber oft erfolgreich. Überstundenklagen haben hohe Erfolgsquoten.

Wichtig: Überstundenansprüche verjähren! In Deutschland nach 3 Jahren (oft durch Tarifvertrag kürzer), in Österreich je nach Kollektivvertrag, in der Schweiz nach 5 Jahren. Also: Nicht zu lange warten!

Bottom Line

Überstunden sind kein Gefallen an Axel, sondern Arbeitsleistung, die dir zusteht – in Form von Geld oder Freizeit. Lass dich nicht verarschen mit "Das gehört halt dazu" oder "Bei uns macht das jeder". Kenn deine Rechte, dokumentiere alles, und wenn nötig: Hol dir Hilfe. Du bist kein Sklave, sondern Arbeitnehmer mit Rechten.

Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft.

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# Überstunden# Mehrarbeit# Arbeitszeit# Vergütung